§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Reparatur-, Service- und Restaurierungsaufträge, die zwischen Appenzyt (nachfolgend «Auftragnehmer») und privaten sowie gewerblichen Auftraggebern (nachfolgend «Auftraggeber») abgeschlossen werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Der Auftragnehmer ist:
AppenzytRheinsprung 14
4051 Basel
Schweiz
Telefon: +41 61 272 58 41
E-Mail: [email protected]
§ 2 Auftragsannahme und Auftragsbestätigung
Ein Auftrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber den Kostenvoranschlag oder die Auftragsbestätigung schriftlich oder mündlich genehmigt. Bei mündlicher Genehmigung gilt die Übergabe der Uhr als Einverständnis zur Durchführung der vereinbarten Arbeiten.
Eingehende Aufträge werden zunächst einer Sichtprüfung unterzogen. Stellt sich heraus, dass der Aufwand von der ursprünglichen Schätzung wesentlich abweicht, informiert Appenzyt den Auftraggeber umgehend und holt eine erneute Freigabe ein.
§ 3 Preise und Kostenvoranschläge
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und sind inklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) zum gültigen Schweizer Satz. Appenzyt erstellt auf Wunsch einen schriftlichen Kostenvoranschlag vor Beginn der Arbeiten.
Kostenvoranschläge sind unverbindliche Schätzungen. Treten während der Arbeiten unvorhergesehene Umstände auf – etwa versteckte Defekte oder fehlende Originalteile –, wird der Auftraggeber vor Weiterführung der Arbeiten informiert. Eine Überschreitung des Kostenvoranschlags bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.
Die Gebühr für eine Zustandsbewertung (CHF 115) ist auch dann fällig, wenn der Auftraggeber nach Erhalt des Berichts auf eine Weiterführung der Arbeiten verzichtet.
§ 4 Abholfristen und Aufbewahrung
Abgeschlossene Arbeiten werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Die Uhr ist innert 30 Tagen nach Benachrichtigung abzuholen. Kann die Uhr aus wichtigem Grund nicht rechtzeitig abgeholt werden, ist Appenzyt vorab zu informieren.
Nach Ablauf von 90 Tagen ohne Rückmeldung behält sich Appenzyt das Recht vor, anfallende Lager- und Verwaltungsgebühren in Rechnung zu stellen. Über allfällige weitere Massnahmen informiert Appenzyt den Auftraggeber schriftlich.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist bei Abholung der Uhr fällig. Appenzyt akzeptiert Barzahlung sowie gängige Debit- und Kreditkarten. Die Uhr verbleibt bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung im Besitz des Auftragnehmers (Retentionsrecht gemäss OR Art. 895).
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts in Rechnung gestellt werden.
§ 6 Gewährleistung und Reklamationen
Appenzyt gewährt auf durchgeführte Arbeiten eine Gewährleistung von 12 Monaten ab Datum der Abholung. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die ausgeführten Reparatur- oder Servicearbeiten und gilt nicht für:
- Schäden durch unsachgemässe Behandlung, Stösse, Wassereintritt oder äussere Einwirkung nach Abholung
- Verschleiss von Bauteilen, die nicht Gegenstand der Reparatur waren
- Folgeschäden durch vorbestehende, nicht behobene Defekte, auf die hingewiesen wurde
- Batterien und Verbrauchsmaterialien
Reklamationen sind innert 14 Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich oder mündlich zu melden. Appenzyt prüft den Sachverhalt und teilt dem Auftraggeber das weitere Vorgehen mit.
§ 7 Haftung
Appenzyt arbeitet mit grösster Sorgfalt und Fachkenntnis. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder absichtliches Fehlverhalten von Appenzyt verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
Bei Verlust oder Beschädigung einer anvertrauten Uhr durch nachgewiesenes Verschulden von Appenzyt beschränkt sich die Haftung auf den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Zeitmessers zum Zeitpunkt der Schadensentstehung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Appenzyt empfiehlt Auftraggebern, wertvolle Zeitmesser vor Übergabe zu versichern.
§ 8 Ersatzteile und Materialien
Appenzyt verwendet für Reparaturen und Revisionen zertifizierte Originalersatzteile oder hochwertige Kompatibilitätskomponenten, soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird. Bei Restaurierungsaufträgen stimmt Appenzyt die Wahl der Materialien mit dem Auftraggeber ab, um die historische und ästhetische Authentizität der Uhr zu wahren.
Ausgetauschte Originalteile werden dem Auftraggeber auf Wunsch zusammen mit der Uhr zurückgegeben.
§ 9 Eigentumsvorbehalt und Aufbewahrungspflicht
Die zur Reparatur oder Restaurierung übergebenen Uhren bleiben Eigentum des Auftraggebers. Appenzyt verwahrt diese sorgfältig und getrennt von eigenem Inventar. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Uhr zur Durchführung der Arbeiten bei spezialisierten Dritten in der Schweiz einzureichen, sofern dies für eine sachgemässe Ausführung erforderlich ist und der Auftraggeber informiert wird.
§ 10 Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss dem Schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Basel, Schweiz, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
§ 12 Salvatorische Klausel und Änderungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahestehende, rechtlich wirksame Regelung ersetzt.
Appenzyt behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Die jeweils aktuelle Fassung ist massgebend und auf Anfrage erhältlich.
Fragen zu diesen Bedingungen?
Wir stehen Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.